THEORETISCHER UNTERRICHT
Zu den theoretischen Unterrichten
Zuverlässig, modern und kompetent
Fahrstunden ohne Wartezeit
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Bist Du dir noch unsicher, welche Führerscheinklasse für Dich die richtige ist oder Du hast Fragen zum Mindestalter, zu den Voraussetzungen oder den eingeschlossenen Klassen? Dann öffne einfach den Reiter Deiner Wunsch-Fahrzeugklasse und erfahre alles Wesentliche zum Start in Deine Führerscheinausbildung.
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge- schwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
125 cm3 mit Autoführerschein – eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Stunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht. Es ist keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich!
Mindestalter: 25 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Voraussetzung: Fahrerfahrung von min. 5 Jahren – Klasse B (PKW-Führerschein)
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
B / BF17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Mit unseren theoretischen Unterrichtseinheiten wirst Du moderne Fahrzeugtechnik kennenlernen, alle notwendigen theoretischen Grundlagen vermittelt bekommen, eine angenehme Lernatmosphäre erleben, mit Lust und Laune lernen und vorwärts kommen, optimal auf alle Prüfungen vorbereitet werden, individuell und intensiv trainiert werden, mit abwechslungsreichen Trainings nie Langeweile verspüren und vor allem Dein Klassenziel erreichen!
Um für Dich den Weg zum theoretischen Unterricht so kurz wie möglich zu halten, bieten wir in der Woche an gleich 3 Standorten einen theoretischen Unterricht zur Vorbereitung auf Deine Führerscheinprüfung. Wann genau wir bei Dir in Deiner Nähe die Vorbereitung auf die Theorieprüfung anbieten, kannst Du folgender Tabelle entnehmen.
Kalenderwoche | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|---|
EMDEN | x | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr | X |
PEWSUM | X | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr | X | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr | X |
LARRELT | X | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr | X | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr | X |
An super zentraler Stelle in der Emden findet Ihr den Firmensitz der Fahrschule van Hove & Harms. Hier bieten wir Euch an wöchentlich vier Terminen die Teilnahme am theoretischen Unterricht an, leisten Euch Unterstützung beim theoretischen Lernstoff und beantworten Euch bei Bedarf Fragen zur Anmeldung und zum Ablauf der Führerscheinausbildung. Der Standort Emden verbindet Historie und Moderne. Im historischen Gebäude findet Ihr modern gestaltete Räumlichkeiten, die in Verbindung mit kompetenten Lernmethoden sowie kostenlosen Getränken die Basis für eine positiven Lernatmosphäre darstellen.
Theoretische Unterrichtszeiten
Di. – Do. 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Ihr braucht Euch nicht mehr für den theoretischen Unterricht anmelden .
Kalenderwoche | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|---|
18.11 – 22.11 | Büro | Lektion 4 | Lektion 5 | Lektion 6 | X |
25.11 – 29.11 | Büro | Lektion 7 | Lektion 8 | Lektion 9 | X |
02.12 – 06.12 | Büro | Lektion 10 |
Lektion 11 | Lektion 12 | X |
09.12 – 13.12 | Büro | Lektion 13 PKW | Lektion 14 PKW | Lektion 1 |
X |
16.12 – 20.12 | Büro | Lektion 2 | Lektion 3 | Lektion 4 |
Bürozeiten
Dienstag 18:00 Uhr – 18:30 Uhr
Donnerstag 18:00 Uhr – 18:30 Uhr
Theoretische Unterrichtszeiten
Dienstag 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Donnerstag 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Theoretischer Unterricht OHNE Anmeldung , einfach vorbeikommen und am Unterricht teilnehmen.
Kalenderwoche | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|---|
18.11 – 22.11 | X | Lektion 7 | X | Lektion 8 | X |
25.11 – 29.11 | X | Lektion 9 | X | Lektion 10 | X |
02.12 – 06.12 | X | Lektion 11 | X | Lektion 12 | X |
09.12 – 13.12 | x | Lektion 13 PKW | X | Lektion 14 PKW | X |
16.12 – 20.12 | Lektion 1 | Lektion 2 |
Bürozeiten
Dienstag 18:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag 18:00 Uhr – 18:30 Uhr
Theoretische Unterrichtszeiten
Dienstag 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Donnerstag 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Ihr könnt natürlich auch gerne nach Emden zum theoretischen Unterricht kommen, so wie es für euch am besten passt.
Kalenderwoche | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|---|
18.11 – 22.11 | geschlossen | Lektion 1 | x | Lektion2 | X |
25.11 – 29.11 | geschlossen | Lektion 3 | x | Lektion 4 | X |
03.12 – 06.12 | geschlossen | Lektion 5 | Lektion 6 | x | |
09.12 – 13.12 | geschlossen | Lektion 7 | x | Lektion 8 | x |
16.12 – 20.12 | geschlossen | Lektion 9 | x | Lektion 10 | x |
Eine Antwort auf uns häufig gestellte Fragen findest Du unter folgenden Reitern.
Sollte Deine Frage hierbei noch nicht vertreten sein, so kannst Du uns gerne über das Kontaktformular anschreiben
und wir werden uns mit einer entsprechenden Antwort zurückmelden. Wir freuen uns auf Eure Nachrichten.
Anmeldung
Wo kann ich mich anmelden?
Du kannst dich jeweils an unseren Standorten jeweils zu den Bürozeiten anmelden
Wie alt muss ich sein?
Grundsätzlich musst Du das Mindestalter erreicht haben. Ist Dein Ausbildungszeile die Klasse B oder BF 17 kannst Du Dich bereits 6 bis 3 Monate vor erreichen des Mindestalters anmelden.
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringe Deinen gültigen Personalausweis mit, ein Passfoto sowie eine Bescheinigung über den Besuch eines Erste Hilfe Lehrganges (spätestens innerhalb der ersten 1 bis 2 Monate nach Anmeldung) sowie einen Nachweis über Deine Sehstärke (Sehtest)
Begleitetes Fahren (BF17)
Was ist Begleitendes Fahren?
Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) wirst Du beim Autofahren durch eine erfahrene Begleitperson unterstützt. Bis zu zwölf Monate lang kannst Du so zusätzlich üben und umfassend Fahrerfahrung sammeln, bevor Du nach dem 18. Geburtstag dann mit deutlich geringerem Risiko allein ans Steuer gehst.
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Wenn Du von der maximalen Begleitdauer profitieren willst, solltest Dich darum zum frühestmöglichen Zeitpunkt, mit 16,5 Jahren, dafür anmelden und mit der Fahrschule beginnen. Dann bleibt Dir auch mehr Zeit für Schule, Ausbildung und Freizeit.
Welche Bedingungen muss die Begleitperson erfüllen?
Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Was muss ich beim begleitenden Fahren beachten?
Du bist als Fahranfängerinnen und Fahranfänger dafür verantwortlich, dass die Begleitperson während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss steht und sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol hält.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Damit ein Fahranfänger seine Fahrerlaubnis behalten kann , obwohl er ein entsprechenden Verstoß , gegen die Straßenverkehrsordnung ( Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat ) begangen hat ( die ein Bußgeldverfahren nach sich zieht), muss ein ASF Seminar besucht werden.
Die Aufforderung zum Besuch des Seminars bekommen sie von ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Die Verstöße sind in zwei Gruppen aufgeteilt. Gruppe A Verstöße bedeuten das die Aufvorderung zum Seminar nach dem ersten Verstoß erfolgt, bei der Gruppe B kommt die Aufforderung erst nach dem zweiten Verkehrsverstoß.
Beim Kraftfahrbundesamt erfahren sie mehr über die Einteilung der Verstöße, beim Führerschein auf Probe ( FaP).
www.kba.de – Punktekatalog –
Die Probezeit verlängert sich automatisch von zwei auf vier Jahre.
Sollten sie der Aufforderung zum Besuch des Seminars nicht folgeleisten, so wird ihnen gemäß §2a Abs.3 StVG die Fahrerlaubnis entzogen.
In Emden Können sie sich nur bei Frau Woidt für das Seminar Anmelden
( bei keiner anderen Fahrschule werden in Emden Anmeldungen entgegen genommen )
Nordertorstr.30
26721 Emden
04921/ 123922
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)
Welcher Erste-Hilfe-Lehrgang wird anerkannt?
Neuerdings müssen 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten besucht werden. Wir helfen Dir bei Deiner persönlichen Planung und Vorbereitung. Wir bieten diesen Kurs auch bei uns am Standort Larrelt (nach Absprache) an.